Wesenstest und Sachkundeprüfung für Thüringen

Wesenstest

Ein Wesenstest für Hunde wird von der zuständigen Behörde angeordnet, wenn ein Hund durch gefährliches Verhalten auffällig geworden ist.

Der Halter des Hundes, bekommen eine schriftliche Aufforderung einen Wesenstest des Hundes bei einer Sachkundigen Person durchführen zu lassen.
Oftmals ist es eine große, nicht nur finanzielle, sondern auch psychische Last für die Hundehalter wenn ihr eigener Hund Schaden und Leid bei anderen Lebewesen verursacht hat und häufig machen die Halter sich auch Sorgen ob ihnen jetzt der Hund weggenommen wird.

Ziel des Wesenstests ist es, die Sozialverträglichkeit des Hundes sowie mögliche Gefahrenpotenziale fachlich einzuschätzen.
Ich biete qualifizierte Wesenstests in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden an – professionell und sachlich. Sehr gerne erkläre ich dir genau wie die amtlichen Schritte sind, der zeitliche Umfang, der Ablauf des Wesenstest und das Vorgehen danach.

Die rechtlichen Grundlagen für Voraussetzungen, Inhalte und Durchführung des Wesenstests findest du hier:
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG)
Thüringer Wesenstestverordnung (ThürWesenstestVO)

Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung melde dich gerne direkt bei mir.

Kosten
Die Kosten für einen Wesenstest betragen:
600,00 € pro Hund (inkl. Gutachten und Teilnahme am Prüfungsgespräch mit dem zuständigen Ordnungs- und Veterinäramt)
• Anfallende Fahrtkosten werden zusätzlich berechnet ab 5 km Umkreis vom Hundezentrum


Sachkundenachweis

Für die Haltung eines Hundes, dessen Gefährlichkeit festgestellt wurde, ist in Thüringen eine behördliche Erlaubnis erforderlich.
Der Halter muss seine Sachkunde nachweisen, indem er eine Sachkundeprüfung ablegt.
Diese kann auch freiwillig von jedem Hundehalter absolviert werden.
Die gesetzliche Grundlage für Voraussetzungen, Inhalte und Ablauf der Prüfung bilden:



 
 
 
 
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